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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Transport von Gegenständen


Für die Geschäftsbeziehung zwischen Domus-Atrium und dem Besteller gelten die nachfolgenden AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Domus-Atrium nicht an, es sei denn, Domus-Atrium hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diesen AGB gelten ihrer jeweils geltenden Fassung.

1. Leistungsumfang/ Zusatzleistungen
Domus-Atrium führt unter Wahrung der Interessen des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Transporteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Das Recht, die Beförderungen selbst durchzuführen, bleibt hiervon unberührt. Domus-Atrium ist berechtigt, Beiladungen vorzunehmen und das Gut gemeinsam mit anderem Frachtgut befördern zu lassen.

Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, sowie Erweiterungen des Leistungsumfanges durch den Absender nach Vertragsabschluss sind von der Vergütungsabrede nicht erfasst. Für derartige Tätigkeiten kann Domus-Atrium eine orts- und verkehrsübliche zusätzliche Vergütung verlangen.

2. Geltung der Haftung
Die Haftung von Domus-Atrium bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) bei einer verfügten Lagerung auf höchstens € 100 je Schadenfall.

3. Umzugstransporte

Domus-Atrium führt keine Umzugstransporte durch.

4. Elektro- und Installationsarbeiten
Domus-Atrium ist sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt oder verpflichtet.

5. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet Domus-Atrium nur für sorgfältige Auswahl.

6. Beförderungssichere Verladung und Verpackung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, ist der Absender verpflichtet, für die beförderungssichere Ladungssicherung und Verpackung des Frachtgutes Sorge zu tragen. Insbesondere ist der Absender verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern und beförderungssicher zu verpacken. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung und Verpackung ist Domus-Atrium nicht verpflichtet. Sind Mitarbeiter des Transporteurs bei der Ladungssicherung und/oder Verpackung behilflich, begründet dieses keine Übernahme der gesetzlichen Pflichtenverteilung nach §§ 411 und 412 HGB.

7. Aufrechnung
Gegen Ansprüche an Domus-Atrium ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Ansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Domus-Atrium berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern.

9. Transportwege
Sämtliche Transportwege müssen Domus-Atrium uneingeschränkt zur Verfügung stehen und geeignet sein das Transportgut ungehindert bewegen zu können. Dem Auftraggeber bekannte Schwachstellen und Empfindlichkeiten an Treppen, Holzböden, Fliesenböden etc. müssen Domus-Atrium bekannt gegeben werden. Sollte Domus-Atrium oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass eine weitere Person notwendig ist, um dieses zu transportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR 40,00/ Mann plus MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet. Klaviere werden in der Regel mit 2 Personen transportiert und Flügel mit 3-4 Personen.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Rheydt. Für Streitigkeiten aus nationalen Beförderungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.