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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gartenpflege | Gartenhilfe


1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die Domus-Atrium gegenüber ihren Kunden erbringt. Diese AGB gelten ebenfalls für zukünftige Verträge zwischen Domus-Atrium und dem Kunden, auch wenn diese AGB bei zukünftigen Verträgen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Diese AGB können im Einzelfall durch abweichende Vereinbarungen ergänzt oder ersetzt werden.
1.3. Die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird für alle Vertragsverhältnisse von DOMUS-ATRIUM mit dem Auftraggeber ausgeschlossen, es sei denn, dass DOMUS-ATRIUM deren Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkennt.
1.4. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten diese AGBen spätestens mit Beginn der Ausführung von Leistungen durch DOMUS-ATRIUM als vom Kunden angenommen.
1.5. DOMUS-ATRIUM ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung seinen Widerspruch in Textform abgesandt hat.

2. Angebot, Preise/Preisanpassung, Laufzeit
2.1. DOMUS-ATRIUM bietet sämtliche Leistungen freibleibend, unverbindlich und unter Vorbehalt der Durchführbarkeit an, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt. Gleiches gilt, sofern auf der Internetseite oder auf Werbematerialien von DOMUS-ATRIUM Angebote und Preise angegeben sind.
2.2. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich Netto in Euro zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.
2.3. Zusatzleistungen sowie Auslagen bzw. Gebühren für behördliche Genehmigungen werden gesondert berechnet.
2.4. Bei Vertragsverhältnissen, die eine regelmäßige Leistung zum Gegenstand haben, hat DOMUS-ATRIUM im Falle einer Änderung der unmittelbaren Kalkulationsgrundlagen das Recht zur Anpassung des Entgelts im Rahmen und Umfang der Kostenänderung. Dies betrifft insbesondere Änderungen von Lohn-, Lohnnebenkosten, Kraftstoffpreisen, Gebühren Dritter sowie Preisänderungen bei Entsorgungspartnern.
2.5. Verträge über monatlich wiederkehrenden Leistungen werden jeweils für die Dauer eines Jahres ab Vertragsschluss abgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt den Vertrag über monatlich wiederkehrenden Leistungen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende zu kündigen.

3. Leistungserbringung, Leistungsverzögerung
3.1. DOMUS-ATRIUM ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.
3.2. DOMUS-ATRIUM ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn es die Art der Leistung gestattet.
3.3. Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Auch bei schriftlich bestätigten Terminen sind Abweichungen von bis zu drei Stunden nach dem festgelegten Zeitpunkt dennoch als unwesentlich anzusehen und begründen damit keine Ansprüche des Kunden gegen DOMUS-ATRIUM.
3.4. Verzögert sich die Durchführung vereinbarter Leistungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder andere Ereignisse, die DOMUS-ATRIUM nicht zu vertreten hat, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Auswirkungen der Ereignisse zu überwinden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Krieg, Terroranschläge, nationale oder internationale Sanktionen, Arbeitskampfmaßnahmen (insb. Streiks und Aussperrungen) im Betrieb der DOMUS-ATRIUM oder bei Entsorgungspartnern oder Subunternehmern von DOMUS-ATRIUM, Verkehrsunfälle ohne Verschulden von DOMUS-ATRIUM oder ihrer Beschäftigten oder vergleichbare Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von DOMUS-ATRIUM liegen.
3.5. In übrigen Fällen des Verzuges von DOMUS-ATRIUM kann der Kunde nach einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt.

4. Zahlungsbedingungen und -verzug/Verrechnung/Vorkasse
4.1. DOMUS-ATRIUM ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Rechnungsbeträge sind wie folgt zu begleichen:
– 50% bei Auftragserteilung,
– 50% spätestens 7 Tage nach Fertigstellung/Leistungserbringung.
4.2 Bei monatlichen wiederkehrenden Leistungen sind Rechnungen jeweils zum Ersten des Folgemonats zu begleichen.
4.3 Maßgeblich für den Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung ist jeweils der Eingang der Zahlung bei DOMUS-ATRIUM.
4.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat er die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch von DOMUS-ATRIUM bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.5. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb einer von der DOMUS-ATRIUM gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ist die DOMUS-ATRIUM berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Zahlung des säumigen Betrages zu verweigern.
4.6. Teilleistungen auf Zahlungsrückstände des Kunden werden mit Forderungen von DOMUS-ATRIUM in folgender Reihenfolge verrechnet: Verzugs- und Verfahrenskosten, Rückstände, laufende Kosten.

5. Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte
5.1. Der Kunde ist nur nach schriftlicher Zustimmung von DOMUS-ATRIUM berechtigt, Forderungen gegen DOMUS-ATRIUM ganz oder teilweise abzutreten.
5.2. Ein Aufrechnungsrecht gegen fällige Forderungen von DOMUS-ATRIUM steht dem Kunden nur zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.

6. Haftung
6.1. DOMUS-ATRIUM haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr, ihren Organen, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Handelt es sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für den Vertragszweck unverzichtbar ist, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Personenschäden infolge unerlaubter Handlung, haftet DOMUS-ATRIUM in jedem Fall zurechenbaren Verschuldens. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den vertragstypischen Schaden und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Produzentenhaftung.
6.2. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind in jedem Fall der Höhe nach beschränkt auf den Auftragswert.
6.3. Bei Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Terminen durch den Auftraggeber ist die Haftung von DOMUS-ATRIUM in jedem Fall ausgeschlossen.
6.4. Eine Haftung von DOMUS-ATRIUM ist für solche Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind. Dies gilt auch für solche Schäden, die darauf beruhen, dass seitens des Kunden begründete Anweisungen von DOMUS-ATRIUM nicht befolgt werden.
6.5. Der Kunde haftet im Übrigen für die Richtigkeit seiner für den jeweiligen Auftrag gemachten Angaben. Der Kunde hat DOMUS-ATRIUM jeden aus der Unrichtigkeit resultierenden zusätzlichen Aufwand zu vergüten.
6.5. Der Kunde haftet der DOMUS-ATRIUM ferner für solche Schäden, die aus der Verletzung eigener Vertragsobliegenheiten entstehen und stellt DOMUS-ATRIUM gegebenenfalls von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

7. Streitschlichtung
DOMUS-ATRIUM ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren (§ 36 VSBG) vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

8. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
8.1. Auf die Verträge zwischen DOMUS-ATRIUM und ihren Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Rheydt.

9. Salvatorische Klausel
9.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden bzw. nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung durch Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in diesen AGB.
9.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen der DOMUS-ATRIUM und dem Kunden geschlossenen Vertrages aus Gründen, die nicht auf den gesetzlichen Regelungen für AGB beruhen, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages ebenfalls unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame Bestimmung, die dem von den Vertragspartnern bei Abschluss des Vertrages gewollten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke des jeweiligen Vertrages.

Stand November 2022