Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wohnungsauflösung | Entrümpelungen


  1. Allgemeiner Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von unseren Dienstleistungen wie z.B. Entrümpelungen und Entsorgungen, Haushalts- und Betriebsauflösungen, sowie für Spenden und Räumungen geltend. Zwischen dem Unternehmen DOMUS-ATRIUM, (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden/Kundin (im Folgenden: Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. 

Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsvereinbarungen

Vertragssprache ist deutsch. 

Das Angebot kann durch individuelle Übereinkunft oder durch eine Vor-Ort-Besichtigung zustande kommen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ändert sich etwas an den Parametern, die zur Berechnung des Angebots benötigt werden, so ändert sich auch das Angebot. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Kunden (Auftraggeber) Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies den (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM zur Preiskorrektur, insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden.

Der (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM ist acht Tage ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. 

Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM und dem Kunden (Auftraggeber) zustande. 

Mündliche Ergänzungen bestehen nur, wenn diese als Teil der individuellen Übereinkunft im Vertrag mit aufgenommen wurden. 

Bei allen Dienstleistungen, die vom (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM durchgeführt werden, sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Kunden (Auftraggeber) vor Beginn der Tätigkeit sicherzustellen. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden sind diese einzeln, schriftlich in der individuellen Übereinkunft oder Auftragsbestätigung aufzuführen. Sonst wird keine Haftung übernommen, falls diese Gegenstände entsorgt werden.


Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen. 

3. Leistungsbeschreibung

Das Unternehmen DOMUS-ATRIUM führt Haushaltsauflösungen, Betriebsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Räumungen von Speichern, Kellern oder Freiraum jeglicher Art (teilweise oder vollständig) von Wohnungen und Häusern durch. 

Der (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten termingerecht und sorgfältig, fachgerecht durchführen und das Auftragsgebiet besenrein verlassen.

4. Eigentumsübertragung

Mit der Beauftragung von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Geschäftsauflösungen oder Räumungen gehen alle, sich in dem Auftragsgebiet befindlichen Gegenstände in das Eigentum des (Auftragnehmers) DOMUS-ATRIUM über. 

Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde (Auftraggeber) gegenüber dem (Auftragnehmer) der Firma DOMUS-ATRIUM, dass er Eigentümer der Gegenstände oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung und/oder Entsorgung der Gegenstände hat.

Der Kunde (Auftraggeber) verpflichtet sich, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere oder ähnliches) zu entnehmen. 

Der (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung die Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.

5. Leistungserbringung

Der (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM ist berechtigt den Vertrag oder Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

6. Leistungsverzögerungen

Verzögerungen von Leistungen aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, die auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung), hat der (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM nicht zu vertreten. Sie berechtigen das Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

7. Preise

Unsere Preise bemessen sich nach Größe und Aufwand in Euro. Festpreise und Rabatte sind in der individuellen Übereinkunft des Vertrags festzuhalten. Die anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten sind im Preis nicht mit inbegriffen.

8. Abnahme von Leistungen

Die Abnahme der von unserem Unternehmen erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Kunden oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.

9. Zahlung

Die gesamte Zahlung erfolgt nach Beendigung der Auftragsarbeiten in voller Höhe auf das im Vertrag aufgelistete Geschäftskonto. Andere Zahlungsarten benötigen der schriftlichen Form, individuelle Übereinkunft im Vertrag. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.

10. Kündigung/Stornierung

Die Kündigung der beauftragten Leistungen durch den Kunden (Auftraggeber) ist nach erfolgter Auftragserteilung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung des (Auftragnehmers) DOMUS-ATRIUM möglich. 

Im Fall der ordnungsgemäßen Kündigung des Auftrages durch den Kunden (Auftraggeber) später als bis zum 5. Werktag vor dem Auftrags-Termin, werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung fällig.

Kündigt der Kunde (Auftraggeber) den Auftrag vor dem 5. Werktag, vor dem Auftrags-Termin, so berechnet der (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 10 % (mindestens jedoch 50,- €) des vereinbarten Preises. 

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Gewährleistung

Der (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung, Räumung und Entsorgung. Weist die Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde (Auftraggeber) verpflichtet, diese Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

12. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der (Auftragnehmer) DOMUS-ATRIUM übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An-/Einbauten, explizit für Wände, (PVC/Holz) Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Vertragsabschluss und Durchführung des Auftrages können für entrümpelte, entsorgte, geräumte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt werden. 

Es werden alle Gegenstände geräumt oder entsorgt. Die Wohnung/das Haus oder das Auftragsgebiet wird besenrein hinterlassen.

13. Gerichtsstand/Ort des Gerichts

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Rheydt.

14. Vermittlungsprovision

Durch die Vermittlung an einen Neukunden erhält der Vermittler 3% Vermittlungsprovision nach Beendigung des Auftrages.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: November 2022