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Wir bieten einen individuellen Gartenservice

Unsere Dienstleistungen: Jahrespflege, Neu- und Umgestaltung, Zaunarbeiten, Teichbau, und Bepflanzungen.

Sie suchen eine Hilfe für ihre Gartenpflege

Jeder Hauseigentümer, der einen Garten hat, kennt das: Die Pflanzen wollen gepflegt, die Hecke geschnitten, der Boden gedüngt und der Rasen gemäht werden. Das Unkraut muss gejätet werden, Gehwege müssen gereinigt werden und, und, und …

In jedem noch so kleinen Garten steckt also jede Menge Arbeit.

Im Frühjahr muss der Garten für den Sommer herausgeputzt und im Herbst auf den Winter vorbereitet werden. Allein die Berge von Laub, die zusammen geharkt und entsorgt werden müssen, bereiten vielen Menschen erhebliche Kopfschmerzen. Aber keine Angst, denn wir sind für Sie da und bieten Ihnen unsere tatkräftige und kompetente Unterstützung und Hilfe, für die vielen kleinen und großen Arbeiten an, die in einem Garten anfallen.

Unsere Gartenhelfer sehen und wissen, was gemacht werden muss. Sie können entscheiden, was wann und wie oft gemacht werden soll. Auch für einen einmaligen Einsatz kommen wir bei Ihnen vorbei, oder Sie entscheiden sich für eine Rundum-Betreuung Ihres Gartens. Wir helfen, Ihren Garten in Schuss zu halten!

Angebotspaket „Gartenpflege“

  • ✅Regelmäßiges Rasenmähen
  • ✅Sträucher und Hecken Schneiden
  • ✅Kübelpflanzen umtopfen
  • ✅Unkraut entfernen
  • ✅Laub entfernen,
  • ✅Gehwege anlegen und reinigen
  • ✅Beetpflege
  • ✅Holzschutzanstrich für Zaun und Gartenhaus
  • ✅und vieles mehr
Gartenweg anlegen

Gut zu wissen: 

SOFORT BESICHTIGUNGSTERMIN – OHNE WARTEZEIT

UNTER 01520 1775278

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🔥Ein seriöser Preis wird von Domus-Atrium erst nach einer Besichtigung abhängig von der Leistung selbst und dem Zeiteinsatz festgelegt.

Herbstlaub: Wann Laub fegen Pflicht ist

Wann Gehwege von Blättern freigehalten werden müssen

Beim Laub ist es wie beim Schnee, nur nicht ganz so streng: Vor der Haustür muss es in vielen Fällen beseitigt werden, damit niemand ausrutscht und sich vielleicht verletzt. Denn wenn die Gemeinde die Pflicht zum Kehren auf die Hausbesitzer übertragen hat, sind diese oder ihre damit beauftragten Mieter für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Aber beim Laub spielen nicht nur Versicherungsfragen eine Rolle, sondern auch Umweltaspekte.

Fegen: Gehwege müssen frei sein 

Die Pflicht zum Laubfegen bezieht sich zunächst auf das eigene Grundstück. Wenn die Gemeinde die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Hausbesitzer:innen übertragen hat, sind diese auch dort verpflichtet, im Herbst die Wege freizuhalten. Sonst kann es teuer werden, wenn jemand ausrutscht. Eigentümer, die Pflichten für den Fegedienst an die Mieter weiterreichen, müssen das jedoch im Mietvertrag festhalten. Ein Absatz in der Hausordnung reicht nicht aus. Zudem müssen Hausbesitzer kontrollieren, ob die Mieter ihren Pflichten nachkommen. Wenn nach einem Sturz auf nassem Laub Schadenersatz geltend gemacht wird, tritt in der Regel die Private Haftpflichtversicherung von Mieter oder Eigentümer ein, zumindest dann, wenn letztere die Immobilie selbst bewohnen. Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem vermieteten Einfamilienhaus greift im Schadensfall die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Parteien gemeinsam in der Pflicht. Auch hier hilft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Allerdings gelten keine festen Regeln, wie häufig gefegt werden muss. Das bedeutet auch: Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Gerichte nämlich, ob Betroffene den Unfall durch allzu sorgloses Verhalten verschuldet haben.

Entsorgen: Am besten biologisch 

Das Laub von den Gehwegen wird am besten auf einem Komposthaufen oder in der Biotonne entsorgt. Viele Gemeinden bieten spezielle Behälter oder Säcke für Laub an, die teils abgeholt werden. Informationen dazu findet man im kommunalen Abfallkalender oder beim Entsorger vor Ort. Im Garten darf das Laub dagegen gerne liegenbleiben. Denn die Blätterdecke bietet den Pflanzen im Winter Schutz vor Frost. Auch bei starkem Regen bleiben so mehr Mineralien in der Erde. Wer einen Komposthaufen hat, kann hier Zweige und Laub im Wechsel auf-schichten und erhält einen nährstoffreichen Humus. Verbrannt werden darf Laub innerhalb einer Stadt oder Ortschaft nicht.

Pusten: Vorsicht mit Laubbläsern 

Laubbläser dürfen wegen ihrer Lautstärke nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden, nämlich in der Regel werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Kommunen können in ihren Satzungen strengere Regeln für den Lärmschutz festlegen. Auf europäischer Ebene sind Lärmgrenzen für Laubsauger und -bläser geplant. Da die Geräte auch Kleintieren und Insekten Schaden zufügen, ist ihr Gebrauch kritisch zu sehen. Naturschutzverbände und auch das Bundesumweltministerium raten vor allem im privaten Bereich von einem Gebrauch ab.

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